Das neue Verpackungsgesetz
Am 1. Januar 2019 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – kurz: VerpackG) in Kraft und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab. Ziele des neuen Gesetzes sind, dass Recycling von Verpackungsabfällen weiter zu steigern, mehr Transparenz zu schaffen und damit auch die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sichern.
Für welche Handwerksbetriebe gilt das neue Verpackungsgesetz? Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben, fallen unter den Regelungsbereich des Verpackungsgesetzes.
Was ist neu?
- Neu ist die Verpflichtung der dualen Systeme ihre Gebühren nach ökologischen Kriterien zu gestalten.
- Neu geschaffen hat der Gesetzgeber eine Zentrale Stelle Verpackungsregister, die zukünftig wesentliche Aufgaben der Marktüberwachung übernehmen soll. Alle Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen sich zukünftig bei der Zentralen Stelle registrieren. Die Zentrale Stelle wird von den dualen Systemen und den Branchenlösungen finanziert.
- Ebenso neu hinzugekommen sind Kennzeichnungspflichten für Ein- und Mehrweggetränkeverpackungen am Verkaufsregal.
Weitere Informationen über das Verpackungsgesetz stellt auch die neu eingerichtete Zentrale Stelle Verpackungsregister unter www.verpackungsregister.org zur Verfügung. Diese hat ebenso einen How-To-Guide entwickelt, der bereits Antworten auf viele Fragen gibt. Den How-To-Guide finden Sie in der Rubrik „Zum Herunterladen“.