Hinweise zur Umsetzung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung ab 01.01.2020
Durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wird zum
1. Januar 2020 eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende in Deutschland eingeführt. Die jeweiligen Mindestvergütungsbeträge und deren Steigerungs- rate schreibt der Gesetzgeber im novellierten Berufsbildungsgesetz für die nächsten vier Jahre verbindlich vor. Von diesen Vergütungshöhen kann nur unter bestimmten Bedingun- gen abgewichen werden.
Die wesentlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Neueinführung der gesetz- lichen Mindestausbildungsvergütung ergeben, sind nachfolgend überblicksartig zusammen- gestellt und sollen eine erste Hilfestellung für den Umgang mit der neuen Mindestvergütung in der betrieblichen Praxis, in der Ausbildungsberatung und bei der Eintragung von Verträgen in die Lehrlingsrolle geben.
Die Hinweise zur Umsetzung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung finden Sie HIER.