Mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung
Enthält die Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes keine mutterschutzrechtlichen Aspekte, obliegt es dem Arbeitgeber, den Beweis dafür beizubringen, dass die Beurteilung der Gefährdungen tatsächlich eine solche konkrete Prüfung umfasst und daher keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgelegen habe.